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   OVG Berlin, 14.05.1982 - 2 B 57.79   

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https://dejure.org/1982,1404
OVG Berlin, 14.05.1982 - 2 B 57.79 (https://dejure.org/1982,1404)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14.05.1982 - 2 B 57.79 (https://dejure.org/1982,1404)
OVG Berlin, Entscheidung vom 14. Mai 1982 - 2 B 57.79 (https://dejure.org/1982,1404)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Entbehrlichkeit eines verwaltungsrechtlichen Vorverfahrens; Anspruch auf Beseitigung von Belästigungen durch Tauben; Voraussetzungen der Zulässigkeit einer Untätigkeitsklage; Begriff des Stalles im Sinne des Bauordnungsrechts; Drittschutz zugunsten eines ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NJW 1983, 777
  • MDR 1983, 165
  • NVwZ 1983, 295 (Ls.)
 
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Wird zitiert von ... (14)Neu Zitiert selbst (11)

  • BVerwG, 18.08.1960 - I C 42.59

    Baupolizei, Einschreiten gegen baurechtswidrige Zustände, Nachbarschutz, Ermessen

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  • BVerwG, 14.12.1973 - IV C 71.71

    Nachbarrechtliche Abwehransprüche gegen eine nachbarschützende Vorschriften nicht

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  • BVerwG, 25.02.1969 - I C 7.68

    Geruch in der Nähe von Fleischereien - Störung der öffentlichen Ordnung

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  • OVG Nordrhein-Westfalen, 22.08.2005 - 10 A 4694/03

    Rechtswidrige Rückbauverfügung

    zur aktiven Duldung auch OVG Berlin, Urteil vom 14.5.1982 - 2 B 57.79 -, BRS 39 Nr. 207, und zur Baugenehmigung für einen unselbstständigen Teil eines ansonsten nicht genehmigten Gebäudes BayVGH, Beschluss vom 18.2.1998 - 20 ZB 98.121 -, BRS 60 Nr. 143.
  • OVG Berlin-Brandenburg, 06.12.2011 - 10 B 6.11

    Nachbarklage auf ordnungsbehördliches Einschreiten; Brandschutz;

    a) Es ist anerkannt, dass dem Nachbarn zumindest ein Anspruch auf ermessensfehlerfreie Entscheidung der Bauaufsichtsbehörde über ein Einschreiten zusteht, wenn die Errichtung oder Nutzung einer baulichen Anlage öffentlich-rechtliche Normen verletzt, die zumindest auch dem Schutz des Nachbarn dienen (so schon BVerwG, Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG I C 42.59 -, BVerwGE 11, 95, juris; OVG Bln, Urteil vom 14. Mai 1982 - OVG 2 B 57.79 -, MDR 1983, 165, 166).

    Im Einzelfall kann das Ermessen der Bauaufsichtsbehörde auf eine Pflicht zum Einschreiten reduziert sein, wenn es etwa um die Abwehr besonders schwerer Gefahren oder unzumutbarer Störungen oder der Gefahr von Leben und körperlicher Unversehrtheit geht (vgl. OVG Bln, Urteil vom 14. Mai 1982, a.a.O., Hoppenberg in: Hoppenberg/de Witt, Handbuch des öffentlichen Baurechts, Stand Januar 2011, H Rn. 21).

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2010 - 10 A 2430/08

    Eingriff in das Eigentum eines Nachbarn durch "aktive Duldung" eines

    Ungeachtet der Frage, welche Rechtsnatur die behördliche Duldung eines baurechtswidrigen Zustand besitzt, vgl. hierzu Boeddinghaus/Hahn/Schulte, BauO NRW, Loseblattkommentar Stand: November 2009 unter Hinweis auf: Randelhofer/Wilke, Die Duldung als Form flexiblen Verwaltungshandelns, Berlin 1981, S. 34 f, 54 ff., 68, 108; Bracher, Die bauaufsichtliche Zusage der Duldung formell und materiell rechtswidriger baulicher Anlagen, ZfBR 1987, 127 ff.; OVG Berlin, Urteil vom 14. Mai 1982 - 2 B 57.79 -, BRS 39 Nr. 207; Fluck, Die Duldung des unerlaubten Betreibens genehmigungsbedürftiger Anlagen, NuR 1990, 197, 198 f., stellt die hier schriftlich erklärte und mit einer Rechtsmittelbelehrung versehene Duldung der Nutzungsänderung von Gebäuden des landwirtschaftlichen Betriebs in Gewerbeflächen auf dem Grundstück Gemarkung J. , Flur 1, Flurstücke 268 und 271 (In der J1.50 in N. ) einen Verwaltungsakt iSv § 35 Satz 1 VwVfG NRW in Form der sog. "aktiven" Duldung dar.

    vgl. insoweit OVG Berlin, Urteil vom 14. Mai 1982 2 B 57.79 , DÖV 1983, 644.

  • VGH Hessen, 29.03.1993 - 4 UE 470/90

    Zum Erlaß eines Duldungsverwaltungsaktes - hier: Duldung einer rechtswidrigen

    Wenn die Behörde aufgrund einer rechtmäßigen Ausübung ihres Ermessens zu der Entscheidung kommt, daß einem Einschreiten gegen einen rechtswidrigen Zustand für einen begrenzten Zeitraum überwiegende Gründe entgegenstehen, kann sie dies durch einen Duldungsverwaltungsakt gegenüber dem Betroffenen verbindlich festlegen (Hermes/Wieland, a. a. O., S. 31 f.; Finkelnburg/Ortloff, Öffentliches Baurecht, Band 11, 2. Aufl., S. 142; OVG Berlin, Urteil v. 14.5. 1982 (1) -- 2 B 57/79 --, NJW 1983, 777; VGH Baden-Württemberg, Urteil v. 26.6.1986 -- 1 S 2448/85 --, VBlBW 1987, 137).
  • VG Hamburg, 12.11.2015 - 7 K 2387/12

    Schutz gegen Überbauten des Nachbarn: Zivilrechtliche Sonderregelung!

    Dies gilt ungeachtet des Umstandes, dass der zivilrechtliche und der öffentlich-rechtliche Nachbarschutz grundsätzlich unabhängig nebeneinander stehen (vgl. OVG Berlin, Urt. v. 14.5.1982, OVG 2 B 57/79, NJW 1983, 777; Bassenge, in: Palandt, BGB, 75. Aufl., § 903 Rn. 24).
  • VG Stuttgart, 27.11.2019 - 15 K 17028/17

    Eine in Baden-Württemberg verfügte bauordnungsrechtliche aktive Duldung ist

    (OVG Berlin, Urteil vom 14.05.1982 - 2 B 57.79 -, juris, Leitsatz).
  • OVG Niedersachsen, 20.02.2014 - 1 ME 203/13

    Nachbarschutz bei Baugenehmigungen für Attraktionen eines Freizeitparkes

    Ob eine rechtswidrige Nutzung dann Schutz gegenüber benachbarten Vorhaben beanspruchen kann, wenn sie von der zuständigen Genehmigungsbehörde aktiv durch entsprechende Verfügungen geduldet wird - so das vom Antragsteller zitierte Urteil des OVG Berlin vom 14.5.1982 - 2 B 57/79 -, NJW 1983, 777 , in juris nur Ls. - ist zweifelhaft, kann aber dahinstehen; denn ein solcher Fall liegt hier nicht vor.
  • LG Essen, 13.03.2020 - 19 O 10/18

    Unterlassungsanspruch des Nachbarn bzgl. Immissionen einer Kokerei

    Dennoch kommt nach herrschender Meinung weder dem öffentlichen noch dem privaten Immissionsschutz- und Nachbarrecht im Verhältnis zueinander eine Vorrangstellung zu, sofern ein solcher Vorrang nicht spezialgesetzlich angeordnet ist (vgl. OVG Bln NJW 1983, 777; ähnlich BGH NJW 1983, 751; OVG Saarlouis NJOZ 2010, 3231 [3232 f.] = BauR 2010, 1807 [Ls.]; Erman/Wilhelmi Rn. 62 ff., 60 f.; Jauernig/Berger Rn. 4 mwN; Soergel/Baur § 903 Rn. 77 mwN; zitiert nach BeckOK § 906 BGB Rz 7).
  • VG Berlin, 06.06.2018 - 4 K 213.17

    Untersagung der Veranstaltung von Online-Casino- und Pokerspielen; Erlaubnis zur

    Das BVerwG hat im Fall polizeilichen Ermessens zum Einschreiten ausgeführt, dass bei hoher Intensität der Störung oder Gefährdung die rechtlich gegebene Ermessensfreiheit derart zusammenschrumpfen kann, dass nur eine einzige ermessensfehlerfreie Entschließung, nämlich die zum Einschreiten, denkbar ist (BVerwG, Urteil vom 18. August 1960 - BVerwG 1 C 42.59 -, BVerwGE 11, 95 ff., juris Rn. 10; s. zum Anspruch auf behördliches Einschreiten auch OVG Berlin, Urteil vom 14. Mai 1982 - OVG 2 B 57.79 -, juris 2. Leitsatz).
  • BVerwG, 15.07.1986 - 4 B 127.86

    Rechtmäßigkeit einer Beschwerde gegen die Nichtzulassung der Revision -

    Das von der Beschwerde in diesem Zusammenhang angeführte Urteil des Oberverwaltungsgerichts Berlin vom 14. Mai 1982 - 2 B 57/79 - (NJW 1983, 777) betrifft einen nicht vergleichbaren Sachverhalt.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 21.05.2010 - 7 B 547/10

    Zulässigkeit einer späteren Nutzungsuntersagung im Fall der faktischen Duldung

  • OVG Niedersachsen, 26.08.1992 - 1 L 99/91

    Zusicherung; Bauaufsichtsbehörde; Rechtswidrigkeit; Duldung; Schriftform;

  • VG Gießen, 03.07.2006 - 1 E 1270/06

    Anspruch auf Erlass eines Duldungsverwaltungsaktes im Baurecht

  • LG Berlin, 22.05.1996 - 25 O 688/95
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